Instandhaltung und Instandsetzung
Die Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen bleibt grundsätzlich des Eigentümers vorbehalten. Kleinere Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten (der Betrag ist noch fest zu legen)können jedoch durch den Verwalter eigenverantwortlich in Auftrag gegeben werden.
Der Verwalter hat regelmäßige Begehungen zur Überwachung des baulichen Zustandes durchzuführen. Bei der Veranlassung von laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten obliegen dem Verwalter folgende Aufgaben:
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten
- Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem Eigentümer
- Vergabeverhandlung und Beauftragung
- Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
- Rechnungsprüfung und -ausgleich
- Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen