Betriebskostenabrechnung
- Abruf der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Mieten und Betriebskostenvorauszahlungen/Nebenkosten.
- Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben des Mietvertrages entsprechenden Betriebskostenabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes.
- Anforderung von Nachzahlungen/Auszahlung von Guthaben aus den Abrechnungen