Betriebskostenabrechnung

  • Abruf der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Mieten und Betriebskostenvorauszahlungen/Nebenkosten.
  • Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben des Mietvertrages entsprechenden Betriebskostenabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes.
  • Anforderung von Nachzahlungen/Auszahlung von Guthaben aus den Abrechnungen

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